Hausordnung
Hausordnung des Gymnasiums Rutesheim
Im Gymnasium Rutesheim kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Dabei ist es wichtig, dass sie sich gegenseitig Achtung und Toleranz entgegenbringen und fair miteinander umgehen. Dies gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, Lehrer, Schüler, Eltern und Schulpersonal. Jeder soll sich an unserer Schule wohlfühlen! Unser Ziel ist es, ein Klima von Offenheit und Vertrauen zu schaffen. Deshalb sind wir rücksichtsvoll. Wir unterlassen verletzende oder beleidigende Äußerungen sowie körperliche Auseinandersetzungen. Der gegenseitige Respekt gebietet es, die Kleidung schulgemäß zu wählen. Mit den Räumen, Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmaterialien gehen wir verantwortungsvoll um.
Verhalten im Schulhaus
1. Während der Unterrichtszeit
Das Lehrerkollegium und die Schülerschaft sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Die Schülerinnen und Schüler halten sich ab dem Läuten vor den Fachräumen oder im Aufenthaltsraum auf. Sollte fünf Minuten nach dem Läuten die Lehrkraft noch nicht eingetroffen sein, so meldet der Klassensprecher dies auf dem Rektorat. Während der Unterrichtszeit muss im ganzen Gebäude Ruhe herrschen. Während des Unterrichts arbeiten die Schülerinnen und Schüler konzentriert mit und befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte. Essen ist zu unterlassen. Am Ende des Schultages achten Schüler und Lehrkräfte darauf, dass der Fachraum sauber und ordentlich aussieht, dass aufgestuhlt ist, die Fenster geschlossen sind und kein Licht mehr brennt.
2. In den Pausen
Pausen sind zur Erholung aller da. Deshalb gehen in der großen Pause alle Schülerinnen und Schüler zügig aus den Fachräumen. Der Aufenthalt auf dem Schulhof ist empfehlenswert. Dort ist man an der frischen Luft und kann sich bewegen und regenerieren. Im Schulhaus selbst ist rücksichtsvolles und ruhiges Verhalten notwendig. Am Ende der großen Pause gehen die Schüler beim ersten Läuten wieder in das Schulhaus, so dass der Unterricht mit dem zweiten Läuten pünktlich beginnen kann. In den Pausen wird das Arbeitsmaterial für die nächste Stunde zurechtgelegt bzw. aus den Schließfächern geholt.
3. Umgang mit dem Handy, Smartphone sowie anderen digitalen Speichermedien (z. B. MP3 Player)
Handys und Smartphones sind heute für unser Leben wichtig. In der Schule stören sie oft viel mehr als sie nutzen, da sie die Aufmerksamkeit stark binden. Gerade in den Pausen kommen dadurch gegenseitige Rücksichtnahme und persönliche Kommunikation oft zu kurz. Führen Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände beim Schulbesuch mit sich, die für den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt dies grundsätzlich auf deren eigene Gefahr. Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung.
Bei Klassenarbeiten, Tests oder Klausuren gilt bereits das Mitführen eines Handys, Smartphones oder eines anderen Speichermediums am Körper als Täuschungsversuch. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird empfohlen diese auf einer geeigneten Ablage vom Schüler ablegen zu lassen. Dieser nimmt das Gerät am Stundenende wieder selbst zu sich.
Im Unterricht ist der Gebrauch grundsätzlich verboten. Dies gilt auch in der Zeit bis 13:00 Uhr im gesamten Schulhaus. Handys und Smartphones dürfen nur ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt werden. Bei Zuwiderhandlungen bringt der Schüler das Gerät im Beisein der maßregelnden Lehrkraft in das Sekretariat und legt es dort in eine Box, aus der er es um 13:00 Uhr durch die stv. Schulleiterin, Frau Üffing zurückbekommt.
Bei Verstößen im Unterricht legt der Schüler auf Veranlassung der Lehrkraft das Gerät auf eine geeignete Ablage. Frühestens am Ende der Stunde kann er es wieder zurück erhalten. Über weitere Maßnahmen und eine Benachrichtigung der Eltern entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Liegen rechtliche Verstöße z.B. durch ungenehmigte oder jugendgefährdende Ton- oder Bildaufnahmen vor, ist die Schulleitung zu informieren. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen.
Ausnahmen von der bestehenden Regelung, zum Beispiel zur Nutzung von Smartphones in angeleiteten Unterrichtssituationen oder bei besonderen Fällen im Schulhaus, müssen von der anwesenden Lehrkraft ausdrücklich genehmigt werden. Ausgenommen von dem generellen Nutzungsverbot bis 13:00 Uhr sind der nördliche Pausenhof sowie der Aufenthaltsraum der Kursstufe.
4. Umgang mit Schuleigentum
Wir sind stolz auf unsere schöne Schule und wollen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Deshalb sind das Gebäude und sämtliches Inventar pfleglich und schonend zu behandeln. Schulbücher müssen umgehend eingebunden werden; es darf nichts hineingeschrieben werden. Tische und andere Möbel sowie die Wände dürfen nicht beschrieben oder beschmiert werden, auch nicht mit Bleistift. Es ist selbstverständlich, dass für etwaige Schäden der jeweilige Verursacher aufkommt.
5. Sicherheit
Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit unfallversichert. Darum ist es notwendig, die Schulleitung bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg über das Sekretariat zu verständigen.
Verlassen des Schulgeländes
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 10. Klasse das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen. Eine Ausnahmeregelung gilt hier für die Schülerinnen und Schüler, die die Mittagspause im Schulzentrum verbringen: sie dürfen das Schulgelände zum Einkauf von Lebensmitteln verlassen.