Hausordnung
Im Gymnasium Rutesheim kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Dabei ist es wichtig, dass sie sich gegenseitig Achtung und Toleranz entgegenbringen und fair miteinander umgehen. Dies gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulpersonal. Jeder soll sich an unserer Schule wohlfühlen!
Unser Ziel ist es, ein Klima von Offenheit und Vertrauen zu schaffen. Deshalb sind wir rücksichtsvoll. Wir unterlassen verletzende oder beleidigende Äußerungen sowie körperliche Auseinandersetzungen. Mit Schulgebäude und Inventar gehen wir verantwortungsvoll um.
Verhalten im Schulhaus
1. Während der Unterrichtszeit
Das Lehrerkollegium und die Schülerschaft sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Die Schülerinnen und Schüler halten sich ab dem Läuten vor den Fachräumen oder im Aufenthaltsraum auf. Sollte 5 Minuten nach dem Läuten die Lehrkraft noch nicht eingetroffen sein, so meldet der/die Klassensprecher/in dies auf dem Rektorat. Während der Unterrichtszeit herrscht im ganzen Gebäude Ruhe.
Am Ende der Unterrichtsstunde achten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte darauf, dass der Fachraum sauber und ordentlich aussieht, die Fenster geschlossen sind und kein Licht mehr brennt.
2. In den Pausen
Pausen sind zur Erholung aller da. Deshalb gehen in der großen Pause alle Schülerinnen und Schüler zügig aus den Fachräumen. Die erste große Pause wird auf dem Pausenhof verbracht. Am Ende der großen Pause gehen die Schülerinnen und Schüler beim ersten Läuten wieder in das Schulhaus, so dass der Unterricht mit dem zweiten Läuten pünktlich beginnen kann.
3. Umgang mit dem Handy sowie anderen digitalen Medien
Handys sind heute für unser Leben wichtig. In der Schule stören sie oft viel mehr als sie nutzen, da sie die Aufmerksamkeit stark binden. Gerade in den Pausen kommen dadurch gegenseitige Rücksichtnahme und persönliche Kommunikation oft zu kurz.
Bei Leistungsmessungen gilt bereits das Mitführen eines Handys oder anderer digitaler Endgeräte am Körper als Täuschungsversuch. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollen diese auf dem Pult gesammelt werden.
Im Unterricht ist der Gebrauch nur mit Erlaubnis der zuständigen Lehrkräfte gestattet.
Dies gilt auch für das gesamte Schulhaus bis 13:00 Uhr. Ausgenommen von dem generellen Nutzungsverbot sind die Kursstufe im engen Bereich des Kursstufenraums sowie der nördliche geteerte Pausenhof.
Bei Verstößen wird das Gerät auf dem Lehrerpult bzw. im Sekretariat abgelegt.
Liegen rechtliche Verstöße, z.B. durch ungenehmigte oder jugendgefährdende Ton- oder Bildaufnahmen vor, ist die Schulleitung zu informieren. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen.
4. Umgang mit Schuleigentum
Damit die Schule und ihr Inventar möglichst lange in gutem Zustand erhalten bleiben, muss Schuleigentum pfleglich und schonend behandelt werden:
Schulbücher werden umgehend eingebunden; es darf nichts hineingeschrieben werden.
Beschriftung, Beschmutzung und Beschädigung an Gebäude und Inventar sind streng verboten.
Für Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
5. Sicherheit
Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Unterrichtszeit unfallversichert. Darum ist die Schulleitung bei Unfällen in der Schule oder auf dem Schulweg über das Sekretariat unmittelbar zu verständigen.
Das Radfahren auf dem Schulhof ist an Unterrichtstagen von 7:00 Uhr bis 17:30 Uhr verboten.
Verlassen des Schulgeländes
Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen. Eine Ausnahmeregelung gilt hier für die Schülerinnen und Schüler, die die Mittagspause im Schulzentrum verbringen: sie dürfen das Schulgelände verlassen.